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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ENTWURF — diese Fassung ist noch nicht in Kraft. Die juristische Prüfung steht aus. Maßgeblich ist bis dahin die individuelle vertragliche Vereinbarung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Softics GmbH, Beethovenstraße 11, 76676 Graben-Neudorf (nachfolgend „Anbieter“) für die Bereitstellung der Software SoftBill.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software SoftBill zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es handelt sich nicht um ein Verbrauchergeschäft.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden SoftBill als betriebsfertige, über das Internet nutzbare Anwendung zur Verfügung. SoftBill dient der Erstellung, dem Versand und der Verwaltung von Rechnungen und weiteren Belegen einschließlich der elektronischen Rechnung (XRechnung und ZUGFeRD), dem Abgleich von Kontoumsätzen mit offenen Posten sowie dem Mahnwesen.

(2) Jeder Kunde erhält eine eigene, getrennt betriebene Instanz mit eigenem Anwendungscontainer und eigener Datenbank. Eine gemeinsame Datenhaltung mit anderen Kunden findet nicht statt.

(3) Der im Einzelfall geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags sowie aus dem Einzelvertrag.

(4) Der Anbieter entwickelt SoftBill fortlaufend weiter. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und, soweit sie eine spürbare Unterbrechung erwarten lassen, vorher angekündigt.

(5) Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad wird nur zugesichert, soweit er ausdrücklich und in Textform vereinbart ist.

§ 3 Zugang und Vertragsschluss

(1) SoftBill kennt keine Selbstregistrierung. Der Zugang entsteht durch eine Demo-Anfrage und die anschließende Einladung durch den Anbieter oder durch eine Administratorin oder einen Administrator des Kunden.

(2) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Instanz durch den Anbieter zustande.

(3) Die Anmeldung erfolgt über das Geschäftskonto des jeweiligen Nutzers bei Microsoft Entra ID oder bei Google. SoftBill vergibt und speichert keine eigenen Kennwörter. Wer Zugang zu SoftBill haben soll, muss über ein solches Geschäftskonto verfügen.

(4) Die für den Kunden handelnde Person sichert zu, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Entgelte. Diese Bedingungen enthalten keine Entgeltübersicht; sie treffen insbesondere keine Aussage über die Höhe der Vergütung.

(2) Abrechnungszeitraum, Fälligkeit und Zahlungsziel ergeben sich ebenfalls aus dem Einzelvertrag. Die Abrechnung erfolgt nach Rechnungsstellung in Textform.

(3) Alle vereinbarten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Änderungen der vereinbarten Entgelte für künftige Abrechnungszeiträume teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mit. Der Kunde kann bis zu ihrem Wirksamwerden kündigen.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verwaltet die Benutzerkonten und Rollen seiner Instanz sorgfältig. Er entzieht ausgeschiedenen Beschäftigten den Zugang unverzüglich.

(2) Der Kunde verantwortet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen Stamm-, Beleg- und Zahlungsdaten.

(3) Der Kunde erfüllt seine steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 146 und § 147 AO sowie § 14b UStG) eigenverantwortlich. SoftBill unterstützt ihn dabei, nimmt ihm die Pflicht aber nicht ab.

(4) Der Kunde meldet dem Anbieter Sicherheitsvorfälle, die seine Instanz betreffen könnten, unverzüglich nach Kenntnis.

(5) Der Kunde unterlässt jede missbräuchliche Nutzung, insbesondere Handlungen, die die Sicherheit oder die Verfügbarkeit von SoftBill beeinträchtigen.

§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil des Vertrages und geht diesen Bedingungen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

(2) Informationen zu den Verarbeitungen, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist, enthält die Datenschutzerklärung.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem Einzelvertrag.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Vertragsende richten sich Rückgabe und Löschung der Daten nach § 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; die betroffenen Daten werden für die Dauer der Aufbewahrung gesperrt.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter schuldet keine steuerliche und keine rechtliche Beratung. Ob ein mit SoftBill erzeugter Beleg im konkreten Fall steuerlich zulässig ist, prüfen der Kunde und sein steuerlicher Berater.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters (Graben-Neudorf).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.


Impressum · Datenschutzerklärung · AVV

Stand: 26. August 2026 — Fassung AGB-SoftBill-2026-08 (ENTWURF)